Passivlegitimation im gewerblichen Recht
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Om Passivlegitimation im gewerblichen Recht
Die Passivlegitimation im Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht unterliegt einer sich staendig wandelnden Rechtsprechung. Insbesondere der Bundesgerichtshof versucht auf die mannigfaltigen Rechtsverletzungen durch die Nutzung des Internets zu reagieren. Hierdurch wurde eine Vielzahl von Zurechnungssystemen zur Bestimmung der Passivlegitimierten geschaffen. Auch in der Literatur zum gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht konnten sich keine einheitlichen Kriterien zur Bestimmung des Anspruchsgegners des urheber-, marken- und wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs herausbilden. Diese Arbeit zeigt einen dogmatisch sauberen und fuer die drei genannten Rechtsgebiete tauglichen Loesungsansatz ueber die Einbindung der Verkehrspflichten in die untersuchten Rechtsgebiete. Die als Stoererhaftung bekannte Inanspruchnahme von lediglich mittelbar an einer Rechtsverletzung Teilnehmenden wird anhand der im Buergerlichen Recht entwickelten Verkehrspflichtdogmatik bestimmt. Die Verkehrspflichtverletzung ersetzt und konkretisiert die bisher von der Rechtsprechung angewandte Voraussetzung der Verletzung einer Pruefungspflicht. Darueber hinaus schafft sie die Moeglichkeit, einen mittelbaren Verletzer fuer die Begehung eigenen Unrechts haften zu lassen, und hierneben den Stoerer fuer die Teilnahme an der Begehung fremden Unrechts.