Das Reichs-Haftpflicht-Gesetz Betreffend Die Verbindlichkeit Zum Schadenersatz Fur Die Bei Dem Betriebe Von Eisenbahnen, Bergwerken, Steinbruchen, Grabereien Und Fabriken Herbeigefuhrten Todtungen Und Korperverletzungen
Das Reichs-Haftpflicht-Gesetz Betreffend Die Verbindlichkeit Zum Schadenersatz Fur Die Bei Dem Betriebe Von Eisenbahnen, Bergwerken, Steinbruchen, Grabereien Und Fabriken Herbeigefuhrten Todtungen Und Korperverletzungen