Seit dem 1. Januar 2021 gilt das novellierte JVEG (Justizvergutungs - und entschadigungsgesetz). Auf Grundlage der aktuellen Gesetzgebung beantwortet dieser Kommentar die Fragen und Probleme der Vergutung von Sachverstandigen. Auch die Vergutung aussergerichtlicher Tatigkeiten nach BGB werden erlautert. Die wesentlichen Merkmale der Struktur und der Inhalte der Vergutungsregeln nach Tatigkeitsgruppen werden klar und ubersichtlich erlautert.
Seit dem 1. Januar 2021 gilt das novellierte JVEG (Justizvergutungs - und entschadigungsgesetz). Auf Grundlage der aktuellen Gesetzgebung beantwortet dieser Kommentar die Fragen und Probleme der Vergutung von Sachverstandigen. Auch die Vergutung aussergerichtlicher Tatigkeiten nach BGB werden erlautert. Die wesentlichen Merkmale der Struktur und der Inhalte der Vergutungsregeln nach Tatigkeitsgruppen werden klar und ubersichtlich erlautert.