Eine kritische Untersuchung der Rechtslage und Vorschlage de lege ferenda
Opferschutz und Beschuldigtenschutz im Strafverfahren schliessen sich nicht aus, ein praziser Ausgleich der beiden Positionen ist aber geboten. Insbesondere die verfassungsrechtlich verankerten Verfahrensgarantien und Beschuldigtenrechte wie Fairnessprinzip und Unschuldsvermutung mussen gewahrt bleiben. Die Opferschutzgesetzgebung der letzten Jahrzehnte hat dies nur unzureichend berucksichtigt. Auch ist sie eine umfassende dogmatische Begrundung fur die strafprozessuale Verletztenbeteiligung schuldig geblieben. Jutta Bader entwirft in der vorliegenden Arbeit eine dogmatisch fundierte Verletztenstellung, die neben dem Opferschutzanliegen auch die Strafverfolgungs- und Beschuldigteninteressen berucksichtigt.
Eine kritische Untersuchung der Rechtslage und Vorschlage de lege ferenda
Opferschutz und Beschuldigtenschutz im Strafverfahren schliessen sich nicht aus, ein praziser Ausgleich der beiden Positionen ist aber geboten. Insbesondere die verfassungsrechtlich verankerten Verfahrensgarantien und Beschuldigtenrechte wie Fairnessprinzip und Unschuldsvermutung mussen gewahrt bleiben. Die Opferschutzgesetzgebung der letzten Jahrzehnte hat dies nur unzureichend berucksichtigt. Auch ist sie eine umfassende dogmatische Begrundung fur die strafprozessuale Verletztenbeteiligung schuldig geblieben. Jutta Bader entwirft in der vorliegenden Arbeit eine dogmatisch fundierte Verletztenstellung, die neben dem Opferschutzanliegen auch die Strafverfolgungs- und Beschuldigteninteressen berucksichtigt.