Bereits seit Ende des 19. Jahrhunderts beschäftigt sich die Wissenschaft mit der Frage der Behandlung der quantitativen Klageermäßigung im Sinne von § 264 Nr. 2 ZPO. Ausgangspunkt dieser Frage ist der Befund, dass eine quantitative Klageermäßigung – die Reduzierung des Klageantrags in seiner Höhe – sowohl Elemente einer Klageänderung als auch einer Klagerücknahme enthält. Diese Arbeit fasst den aktuellen Forschungsstand zu dieser Frage zusammen und entwickelt einen eigenen Lösungsvorschlag, welcher auf der dogmengeschichtlichen Wurzel von § 264 Nr. 2 ZPO beruht und auch die prozessualen Konsequenzen einer quantitativen Klageermäßigung berücksichtigt.
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Dogmatische Einordnung und prozessuale Konsequenzen einer quantitativen Klageermaßigung
Bereits seit Ende des 19. Jahrhunderts beschäftigt sich die Wissenschaft mit der Frage der Behandlung der quantitativen Klageermäßigung im Sinne von § 264 Nr. 2 ZPO. Ausgangspunkt dieser Frage ist der Befund, dass eine quantitative Klageermäßigung – die Reduzierung des Klageantrags in seiner Höhe – sowohl Elemente einer Klageänderung als auch einer Klagerücknahme enthält. Diese Arbeit fasst den aktuellen Forschungsstand zu dieser Frage zusammen und entwickelt einen eigenen Lösungsvorschlag, welcher auf der dogmengeschichtlichen Wurzel von § 264 Nr. 2 ZPO beruht und auch die prozessualen Konsequenzen einer quantitativen Klageermäßigung berücksichtigt.