Kommentar zum Stellenvermittlergesetz vom 2. Juni 1910 unter besonderer Berücksichtigung des zivilrechtlichen Gesetzesinhalts mit den Ausführungsbestimmungen für Preußen, Bayern, Sachsen
Kommentar zum Stellenvermittlergesetz vom 2. Juni 1910 unter besonderer Berücksichtigung des zivilrechtlichen Gesetzesinhalts mit den Ausführungsbestimmungen für Preußen, Bayern, Sachsen